Hersteller von Maschinen

Technische Dokumentation

Mit der externen Dokumentation gewährleisten Sie, dass Ihr Produkt bestimmungsgemäß und sicher verwendet wird. Die Inhalte setzen sich unter anderem aus den folgenden Teilbereichen zusammen: Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung, Wartungsanleitung, Transportanleitung, Sicherheit, Montageanleitung, Konformitätserklärung, Demontage und Entsorgung.

Consulting (Beratung rund um CE)

Die Beratung im Bereich CE-Kennzeichnung gemäß der Maschinenrichtlinie und weiteren Europäischen Richtlinien ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass Hersteller und Unternehmen die notwendigen Schritte unternehmen, um Produkte in Übereinstimmung mit den geltenden EU-Vorschriften auf den Markt zu bringen. Dies umfasst die Überprüfung und Implementierung von Konformitätsbewertungsverfahren, die Bewertung von Risiken sowie die Unterstützung bei der technischen Dokumentation, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.

Sachverständiger für Gutachten und Parteivortrag

Vorteil Sachverständiger

Wenn Sie sich vor Gericht mit einem Parteivortrag eines Sachverständigen vor Gericht vertreten lassen, muss dieser Parteivortrag als Beweismittel angehört werden.

Wir können bereits auf eine längere Historie mit unterschiedlichsten Fällen zurückblicken, welche alle – bis zu gewonnenen Gerichtsverfahren – erfolgreich waren.

Risikobeurteilung, Risikominderung

Die Risikobeurteilung und Risikominderung gemäß der Maschinenrichtlinie sind kritische Schritte im Prozess der Konformitätsbewertung von Maschinen. Die Risikobeurteilung und -minderung dienen dazu, potenzielle Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zu entwickeln, um diese Risiken auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren, was die Sicherheit von Maschinen und deren Betreibern gewährleistet und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherstellt.

Berechnung funktionale Sicherheit

Die Berechnung der funktionalen Sicherheit gemäß DIN EN 13849-1 ist ein wesentlicher Schritt in der Entwicklung sicherheitsrelevanter Maschinen und Systeme. Sie ermöglicht die Bewertung und Festlegung von Sicherheitsfunktionen, um sicherzustellen, dass potenzielle Gefahren in einem akzeptablen Maß reduziert werden und die Sicherheit von Mensch und Maschine gewährleistet ist.

Validierung funktionale Sicherheit

Die Validierung der Maschinenabnahme gemäß DIN EN 13849-2 ist der abschließende Schritt, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsfunktionen einer Maschine den normativen Anforderungen entsprechen. Die Validierung ermöglicht die Überprüfung und Dokumentation, dass die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen und Steuerungen effektiv arbeiten, um die Sicherheit von Betreibern und Anwendern zu gewährleisten und die Konformität mit den geltenden Richtlinien sicherzustellen.

Stefan Meggendorfer

Leiter Engineering

Stefanie Neumann

Stellv. Leiterin Engineering